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Mit 15 Jahren in Japan Arbeit suchen 2019/9/13 00:04
Hallo! Ich bin eine 13-jährige japanische und philippinische Doppelbürgerin und ich lebe derzeit auf den Philippinen, aber wir werden nächstes Jahr nach Japan ziehen und ich habe online gesehen, dass man sich mit 15 Jahren für Teilzeitjobs in Japan bewerben kann und ich wollte nur wissen, ob das wirklich stimmt und wenn ja, was sind die allgemeinen Voraussetzungen? Danke!
von Haruka Maejima (Gast)

Re: Bewerbung um Arbeit in Japan mit 15 2019/9/13 16:30
Langer Rede kurzer Sinn: Wenn du in Japan wohnst und die Junior High School abgeschlossen hast, sollte es für einen Teenager überhaupt kein Problem sein, Teilzeit zu arbeiten, vorausgesetzt, dein Vormund (normalerweise ein Elternteil) und deine derzeitige Schule sind nicht dagegen. Ich hoffe, das beantwortet deine Frage.
von Uco Bewerten Sie diesen Beitrag als nützlich

Re: Bewerbung um Arbeit in Japan mit 15 2019/9/13 18:52
Da Sie die doppelte Staatsbürgerschaft haben, können Sie ab dem 15. Lebensjahr arbeiten.

Die einzige Frage ist, ob die Schule das zulässt, denn das Studium ist wichtig.

Gemäß der Arbeitsnorm Artikel 57

der Arbeitgeber muss am Arbeitsplatz eine vom Schulleiter des Kindes ausgestellte Bescheinigung aufbewahren, aus der hervorgeht, dass die Beschäftigung den Schulbesuch des Kindes nicht behindert, oder die schriftliche Zustimmung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten des Kindes.

Es reicht also nicht aus, einfach zur Arbeit zu gehen, man braucht eine Genehmigung. von justmyday Bewerten Sie diesen Beitrag als nützlich

Re: Bewerbung um Arbeit in Japan mit 15 2019/9/14 08:08
Doppelbürger für die nächsten neun Jahre, dann müssen Sie sich für einen entscheiden.
von JapanCustomTours Bewerten Sie diesen Beitrag als nützlich

Re: Bewerbung um Arbeit in Japan mit 15 2019/9/14 09:23
Lassen Sie mich meine vorherige Antwort ergänzen: Um genau zu sein, besagt das Gesetz (Artikel 56 des Links), dass Arbeitgeber 15-Jährige einstellen können, nachdem der 15-Jährige den ersten 31. März überschritten hat.

Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer das schulpflichtige Alter überschritten haben muss. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen. Wer 13 Jahre alt ist, kann beispielsweise Zeitungen austragen. Es gibt auch nur sehr wenige, aber einige Stellen, die legal auch jüngere Personen akzeptieren.

Sobald Sie das japanische Oberschulalter erreicht haben, werden Sie viele Möglichkeiten für einen Teilzeitjob haben, solange Ihre Schule und Ihr Bürge es Ihnen erlauben zu arbeiten. Beachten Sie jedoch, dass die Löhne für jüngere Menschen niedriger sind.

//elaws.e-gov.go.jp/search/elawsSearch/elaws_search/lsg0500/deta... von Uco Bewerten Sie diesen Beitrag als nützlich

Re: Bewerbung um Arbeit in Japan mit 15 2019/9/14 11:07
Und ja, ich weiß, dass ich mich für eines entscheiden muss, und ich werde mich für Japan entscheiden, aber nochmals vielen Dank :)
von Haruka Maejima (Gast) Bewerten Sie diesen Beitrag als nützlich

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Xuan Stewart

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