Ein Working-Holiday-Visum ist ein spezielles Visum für junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren (in einigen Ländern 25), die sich bis zu einem Jahr in Japan aufhalten. Inhaber eines Working-Holiday-Visums dürfen während ihres Aufenthalts in Japan Teilzeit arbeiten. Japan hat derzeit mit den folgenden Ländern und Regionen gegenseitige Working-Holiday-Abkommen geschlossen:
- Argentinien
- Australien
- Österreich
- Kanada
- Tschechische Republik
- Chile
- Dänemark
- Estland
- Frankreich
- Deutschland
- Hongkong
- Ungarn
- Island
- Irland
- Korea
- Litauen
- Niederlande
- Neuseeland
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Slowakei
- Spanien
- Schweden
- Taiwan
- Vereinigtes Königreich
- Uruguay
Bürger anderer Länder haben keinen Anspruch auf ein Arbeitsurlaubsvisum.